Nichtbrennbarer Kern ist nicht gleich Feuerwiderstand
Zwei verschiedene Nachweise: Das Brandverhalten (EN 13501-1) beschreibt den Baustoff, der Brandwiderstand (EN 13501-2, also EI 30, EI 60 und so weiter) das Bauteil im Einbauzustand. Wenn Ihre Auflage eine EI-Zahl nennt, genügt „A1-Kern“ als Antwort nicht — dann brauchen wir den geprüften Aufbau. Nennen Sie uns den genauen Wortlaut der Auflage.