Temporäre Absturzsicherung am Dach: Auffangnetz und mehr für die Bauzeit

Eine temporäre Absturzsicherung schützt am Dach, solange gebaut oder saniert wird. Für Arbeitnehmer auf Baustellen ist sie in Österreich Pflicht, sobald die Absturzhöhe mehr als 3,00 m beträgt (BauV § 87), an sonstigen Arbeitsplätzen ab mehr als 2,00 m (§ 7). Infrage kommen Auffangnetz, Seitenschutz oder Dachfanggerüst. Sie beauftragen die Sicherung bei Blechline, auf- und wieder abgebaut wird sie von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb.
Ausführlich
Worum es geht: Absturzsicherung für die Bauzeit
Auf dieser Seite geht es um die vorübergehende Absturzsicherung: Sie kommt, wenn am Dach gearbeitet wird, und geht wieder, wenn die Arbeit fertig ist. Den Auftrag übernehmen wir; ein sorgfältig ausgewählter Partnerbetrieb bringt die Sicherung, baut sie auf und nimmt sie nach der Arbeit wieder mit.
Für die Bauzeit oder auf Dauer?
Soll die Sicherung am Dach bleiben, etwa für spätere Wartung an Photovoltaik, Haustechnik oder Dachrinne, ist das eine dauerhafte Absturzsicherung: fest montierte Anschlagpunkte, Seil- oder Schienensysteme oder ein Geländer. Dafür gibt es die ÖNORM B 3417 mit vier Ausstattungsklassen und für Anschlageinrichtungen die ÖNORM EN 795. Diese Ausstattung planen wir selbst mit Ihnen, montiert wird sie von unserem Partnerbetrieb, mehr unter Dauerhafte Absturzsicherung. Oft gehört beides zusammen: Wer ein Dach saniert, braucht die Sicherung für die Bauzeit und kann die dauerhafte gleich mit einplanen.
Wann Sie eine Absturzsicherung brauchen
Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) spricht an gewöhnlichen Arbeitsplätzen ab mehr als 2,00 m Absturzhöhe von Absturzgefahr (§ 7 Abs. 2). Für Dächer gilt § 87: Bis 20 Grad Neigung und mehr als 3,00 m Absturzhöhe braucht es eine Absturzsicherung oder Schutzeinrichtung, bei steileren Dächern eine Schutzeinrichtung wie das Dachfanggerüst. Gemessen wird bei Dächern bis 45 Grad lotrecht ab der Traufenkante. Dazu kommt das Dach, durch das man durchbrechen kann, etwa Lichtbänder: Geht es dort mehr als 5,00 m ins Gebäude hinunter, verlangt § 90 Abs. 5 eine von vier Schutzmaßnahmen, darunter Unterdachkonstruktion, Fanggerüst oder Auffangnetz. Vorrang hat immer der Schutz, der alle sichert, vor dem Anseilen des Einzelnen. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Auffangnetz, Seitenschutz oder Dachfanggerüst
Das Absturznetz heißt im Gesetz Auffangnetz, in der Norm Schutznetz oder Sicherheitsnetz, im Handel oft Personenauffangnetz. Es kommt dort zum Einsatz, wo ein Geländer aus arbeitstechnischen Gründen nicht geht (§ 10 Abs. 1). § 10 Abs. 2 legt fest: Das Netz hängt an einer tragfähigen Konstruktion, möglichst dicht unter dem Arbeitsplatz, der Netzrand höchstens 6,00 m darunter. Die Maschen sind höchstens 10 cm weit, und das Netz steht waagrecht mindestens zwei Drittel dieses Höhenabstands über, mindestens aber 1,50 m. Netze selbst sind in der ÖNORM EN 1263-1 geregelt, ihre Montage in Teil 2.
Wo am Rand ein Geländer stehen kann, ist der Seitenschutz meist die einfachere Sicherung, mehr dazu unter Dachrandsicherung. Am Steildach übernimmt das Dachfanggerüst diese Aufgabe, beschrieben auf der Seite Gerüst. Welche Lösung bei Ihrem Dach passt, klären wir mit Ihnen und dem ausführenden Betrieb, wenn nötig vor Ort.
Wer Ihren Auftrag übernimmt und wer ihn ausführt
Wir übernehmen Ihren Auftrag, ausgeführt wird er von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb. Anfragen, die werktags bis 15:00 Uhr eingehen, beantworten wir am selben Tag. Muss jemand das Dach vorher ansehen, kommt der Partnerbetrieb; das Angebot bekommen Sie von uns. Nach dem Auftrag plant der Betrieb die Sicherung im Detail, baut sie auf, prüft sie und baut sie nach der Arbeit wieder ab. Für die Sicherheit seiner Leute auf dem Dach sorgt er selbst. Abnahme und Rechnung laufen über uns, Ihr Vertragspartner ist Blechline. Preis und Termin stehen im Angebot, nicht auf dieser Seite.
Was wir selbst liefern, ist das Material für die Arbeit am Dach, zum Beispiel Schneefang und Dachzubehör oder alles für Flachdach und Abdichtung.
Was wir für ein Angebot von Ihnen brauchen
Ungefähre Angaben genügen für den Anfang. Im Formular sind nur Ort, Ihre Nachricht und Ihr Kontakt Pflicht, den Rest tragen Sie ein, soweit Sie es wissen.
- Ort oder PLZ der Baustelle
- Gebäudehöhe, bei einem Steildach die Traufhöhe
- Dachform und Dachneigung, und ob es durchbruchgefährdete Flächen wie Lichtbänder gibt
- Länge des Dachrands oder der Traufe, die gesichert werden soll
- Zeitraum und wie lange gearbeitet wird
- Zufahrt und Untergrund an der Baustelle
- ob danach auch eine dauerhafte Absturzsicherung fürs Dach geplant werden soll
- Fotos vom Dach als Datei, wenn Sie welche haben
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Auf Dächern ab mehr als 3,00 m Absturzhöhe (BauV § 87), an sonstigen Arbeitsplätzen ab mehr als 2,00 m (§ 7 Abs. 2). Bei Dächern bis 45 Grad wird lotrecht ab der Traufenkante gemessen. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was ist der Unterschied zwischen Auffangnetz, Seitenschutz und Dachfanggerüst?
Der Seitenschutz ist ein Geländer an der Kante und verhindert den Sturz. Das Dachfanggerüst steht unter der Traufe und fängt auf, wer vom Steildach rutscht. Das Auffangnetz hängt möglichst dicht unter dem Arbeitsplatz und fängt auf, wo kein Geländer möglich ist.
Wer ist für die Absturzsicherung am Dach verantwortlich?
Für die Sicherheit der Leute auf dem Dach sorgt der Betrieb, der sie beschäftigt, bei unseren Aufträgen also der ausführende Partnerbetrieb. Ihr Vertragspartner für die Sicherung ist Blechline. Ob Sie als Bauherr selbst Pflichten haben, etwa nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz, hängt von der Baustelle ab. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Welche Absturzsicherung ist auf einem Flachdach sinnvoll?
Für die Bauzeit meist ein Seitenschutz am Rand, siehe Dachrandsicherung. Gibt es Lichtbänder oder andere Flächen, die nicht durchbruchsicher sind, kommen Netz oder Abdeckung dazu. Für spätere Wartungsgänge ist eine dauerhafte Absturzsicherung nach ÖNORM B 3417 das Thema, die planen wir mit Ihnen.
Kann ich Absturzsicherung für eine einzelne Dacharbeit bekommen, ohne sie zu kaufen?
Ja, das ist der übliche Weg: Die Sicherung wird für die Dauer der Arbeit gebracht, aufgebaut und wieder abgebaut. Sie beauftragen dafür uns, die Arbeit macht ein Partnerbetrieb.
Was, wenn die Absturzsicherung dauerhaft am Dach bleiben soll?
Dann ist es keine Sicherung für die Bauzeit mehr, sondern eine feste Ausstattung: Anschlagpunkte, Seil- oder Schienensystem oder Geländer. Die planen wir mit Ihnen, montiert wird sie von einem Partnerbetrieb. Die Planung ist inklusive, wenn Sie die dauerhafte Absturzsicherung über uns beauftragen. Mehr unter Dauerhafte Absturzsicherung.
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