Sicherheit bei Dacharbeiten: für die Bauzeit und auf Dauer

Sicherheit bei Dacharbeiten beginnt mit der Absturzsicherung: Für Arbeitnehmer auf Baustellen ist sie in Österreich vorgeschrieben, sobald es mehr als 3,00 m hinuntergeht (BauV § 87), an sonstigen Arbeitsplätzen ab mehr als 2,00 m (§ 7). Netz, Seitenschutz, Hubsteiger oder Gerüst übernehmen wir für Sie als Auftrag, ausgeführt von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb. Eine dauerhafte Absturzsicherung planen wir selbst.
Sicherheit und Zugang am Dach
Absturzsicherung für die Bauzeit
Auffangnetz, Seitenschutz oder Dachfanggerüst, solange gebaut wird: Sie beauftragen uns, ein Partnerbetrieb baut die Sicherung auf.
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Dauerhafte Absturzsicherung
Anschlagpunkte, Seilsystem oder Geländer, die am Dach bleiben: Wir planen, ein Partnerbetrieb montiert. Planung bei Auftrag inklusive.
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Dachrandsicherung
Seitenschutz an der Dachkante, solange gearbeitet wird: Sie beauftragen uns, ein Partnerbetrieb stellt ihn auf und baut ihn ab.
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Hubsteiger und Arbeitsbühne
Kurz hinauf an Traufe, Dachrinne oder Fassade, mit oder ohne Bediener: Sie beauftragen uns, ein Partnerbetrieb bringt das Gerät.
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Gerüst
Fassadengerüst oder Dachfanggerüst samt Auf- und Abbau: Sie beauftragen uns, ein Gerüstbauer aus unserem Partnerkreis stellt es.
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Montage und Sonderkonstruktionen
Rahmen, Überdachung oder Unterkonstruktion nach Maß aus Stahl oder Aluminium: Wir übernehmen den Auftrag, ein Partnerbetrieb baut.
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Wartungsbühnen und Stege
Wartungsbühne, Steg oder Podest aus Stahl für Anlage, Halle oder Flachdach: Wir übernehmen den Auftrag, ein Partnerbetrieb baut.
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Ausführlich
Welche Sicherung zu welchem Dach passt
Die BauV unterscheidet nach der Dachneigung. Bei einem Dach bis 20 Grad und mehr als 3,00 m Absturzhöhe verlangt § 87 Abs. 2 eine Absturzsicherung oder Schutzeinrichtung, zum Beispiel einen Seitenschutz am Rand. Ist das Dach steiler, nennt § 87 Abs. 3 Schutzeinrichtungen wie das Dachfanggerüst; bei glatter, nasser oder vereister Dachhaut gilt das auch bei flacheren Dächern. Gemessen wird bei Dächern bis 45 Grad lotrecht von der Traufenkante bis dorthin, wo man aufschlagen würde. Und es gilt die alte Regel vom Bau: Was alle schützt, kommt vor dem Anseilen des Einzelnen. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Als grobe Richtung für Ihre Anfrage:
- Flachdach, Sie arbeiten am Rand, zum Beispiel an der Attika: Dachrandsicherung mit Seitenschutz.
- Steildach, Sie decken ein oder arbeiten an der Traufe: Dachfanggerüst oder Gerüst.
- Ein Geländer geht nicht, oder es gibt Öffnungen und Flächen, die nicht durchbruchsicher sind: Absturzsicherung für die Bauzeit mit Auffangnetz.
- Eine kurze Arbeit an einer Stelle, etwa eine Dachrinne richten: Hubsteiger.
- Arbeit, die länger dauert und an der ganzen Hausseite entlanggeht: Gerüst.
- Auch nach dem Bau muss regelmäßig jemand aufs Dach, etwa zu Photovoltaik, Haustechnik oder Dachrinne: dauerhafte Absturzsicherung mit Anschlagpunkten, Seilsystem oder Geländer, von uns geplant.
Für die Bauzeit oder auf Dauer
Die meisten Leistungen hier betreffen die Bauzeit: Sicherung, Gerät oder Gerüst wird gebracht, aufgestellt und nach der Arbeit wieder mitgenommen. Die dauerhafte Absturzsicherung bleibt dagegen am Dach, für alle, die später zur Wartung hinaufgehen. Sie planen wir mit Ihnen, nach Dach, Nutzung und Ausstattungsklasse der ÖNORM B 3417, und unser Partnerbetrieb montiert nach diesem Plan.
So läuft es ab
- Anfrage schicken. Sie wählen oben die passende Leistung und füllen das Formular aus. Pflicht sind nur der Ort der Baustelle, ein paar Sätze zum Vorhaben und Ihr Kontakt. Fotos oder Pläne hängen Sie als Datei an.
- Wir klären, was gebraucht wird. Anfragen, die werktags bis 15:00 Uhr eingehen, beantworten wir am selben Tag. Fehlt etwas Wichtiges, fragen wir nach. Muss sich jemand die Baustelle ansehen, kommt der Partnerbetrieb, der die Arbeit später ausführt; dafür geben wir ihm die Angaben weiter, die er braucht.
- Sie bekommen unser Angebot. Das Angebot kommt von Blechline, mit Leistung, Preis und Ablauf. Können wir einen Auftrag nicht übernehmen, sagen wir Ihnen das.
- Der Partnerbetrieb führt aus. Nehmen Sie das Angebot an, beauftragen wir einen sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb. Er baut auf, stellt das Gerät oder montiert, so wie es im Angebot steht.
- Abnahme und Rechnung über uns. Ist die Arbeit fertig, nehmen Sie sie ab. Die Rechnung bekommen Sie von uns, und passt etwas nicht, wenden Sie sich an uns.
Bei der dauerhaften Absturzsicherung kommt vor dem Angebot die Planung: Wir sehen uns Ihr Dach anhand Ihrer Angaben an und planen die Ausstattung. Nach diesem Plan montiert der Partnerbetrieb. Die Planung ist inklusive, wenn Sie die dauerhafte Absturzsicherung über uns beauftragen.
Ihr Vertragspartner ist Blechline
Wir übernehmen Ihren Auftrag, ausgeführt wird er von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb. Ihr Vertragspartner sind wir: Angebot und Rechnung kommen von Blechline, und für die ganze Leistung haben Sie einen Ansprechpartner. Auf der Baustelle arbeiten die Leute des Partnerbetriebs. Für ihre Sicherheit sorgt der Betrieb, der sie beschäftigt, und er legt vor Ort fest, wie Sicherung oder Gerüst im Einzelnen aufgebaut werden. Preise und Termine nennen wir hier nicht, sie stehen in unserem Angebot.
Was wir selbst liefern, ist das Blech fürs Dach: Attikaabdeckung, Kantteile wie Traufbleche, Dachrinnen und Schneefang und Dachzubehör, auf Wunsch geliefert oder zur Abholung in Grafenwörth.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe ist bei Dacharbeiten eine Absturzsicherung Pflicht?
Auf Dächern ab mehr als 3,00 m Absturzhöhe, gemessen bei Dächern bis 45 Grad lotrecht von der Traufenkante (BauV § 87). An sonstigen Arbeitsplätzen liegt Absturzgefahr ab mehr als 2,00 m vor (§ 7 Abs. 2). Unter 3,00 m erlaubt § 87 Abs. 1 Erleichterungen nur unter genau genannten Bedingungen. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Brauche ich für meine Dacharbeit ein Gerüst, einen Hubsteiger oder ein Absturznetz?
Kurz und an einer Stelle: eher ein Hubsteiger. Länger und entlang der ganzen Hausseite: ein Gerüst, am Steildach mit Dachfanggerüst. Wo kein Geländer möglich ist: ein Auffangnetz für die Bauzeit. Was auf Ihrer Baustelle passt, klären wir mit Ihnen, bevor Sie ein Angebot bekommen.
Welche Vorschriften gelten für Sicherheit bei Dacharbeiten?
Die wichtigste ist die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV): §§ 7 bis 10 zu Absturzgefahr, Geländern und Auffangnetzen, ab § 55 zu Gerüsten, §§ 87 bis 90 zu Arbeiten auf Dächern. Für die Geräte gibt es Normen, etwa ÖNORM EN 13374 für Seitenschutz und ÖNORM EN 1263-1 für Schutznetze. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Welche Schutzausrüstung braucht man für Dacharbeiten?
Zuerst kommt der Schutz, der alle sichert: Seitenschutz, Netz oder Fanggerüst. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, also Gurt und Seil, lässt die BauV statt dieser Schutzeinrichtungen nur in bestimmten Fällen zu, etwa bei geringfügigen Reparaturen bis zu einem Tag (§ 87 Abs. 5). Dann darf niemand allein arbeiten (§ 87 Abs. 8). Bei Dächern über 45 Grad kommt sie zusätzlich zu den Schutzeinrichtungen dazu (§ 87 Abs. 6).
Wer ist mein Vertragspartner?
Blechline, also die MPH-Trading GmbH. Angebot und Rechnung bekommen Sie von uns, auch wenn ein Partnerbetrieb die Arbeit ausführt. Das gilt für alle Leistungen auf dieser Seite.
Wer führt die Arbeiten aus?
Ein sorgfältig ausgewählter Partnerbetrieb. Er bringt Gerüst, Gerät oder Sicherung, stellt es auf und baut es wieder ab, oder er montiert. Eigene Monteure haben wir nicht. Die dauerhafte Absturzsicherung planen wir selbst, montiert wird sie vom Partnerbetrieb.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Anfragen, die werktags bis 15:00 Uhr eingehen, beantworten wir am selben Tag. Wann gearbeitet werden kann, steht in unserem Angebot.
Sagen Sie uns, was Sie brauchen.
Maß, Güte, Farbe und Menge genügen. Wir melden uns mit Ihrem Angebot.