Dauerhafte Absturzsicherung am Dach: Wir planen sie mit Ihnen

Eine dauerhafte Absturzsicherung bleibt am Dach: Anschlagpunkte, ein Seil- oder Schienensystem oder ein festes Geländer. Sie brauchen sie, wenn nach dem Bau regelmäßig jemand hinauf muss, etwa zur Photovoltaik, zur Haustechnik oder zur Dachrinne. Blechline plant die Ausstattung mit Ihnen, Grundlage ist die ÖNORM B 3417, und ein sorgfältig ausgewählter Partnerbetrieb montiert sie. Die Planung ist inklusive, wenn Sie die dauerhafte Absturzsicherung über uns beauftragen.
Ausführlich
Was eine dauerhafte Absturzsicherung ist
Eine dauerhafte Absturzsicherung ist fest mit dem Gebäude verbunden und bleibt nach dem Bau auf dem Dach. Sie ist für die Leute da, die später hinaufgehen: zur Wartung, zur Reinigung, zum Schneeräumen, für eine Reparatur. Das unterscheidet sie von der Sicherung für die Bauzeit, die aufgestellt und nach der Arbeit wieder mitgenommen wird. Dafür gibt es die ÖNORM B 3417 „Planung und Ausführung von Sicherheitsausstattungen auf Dächern“: Sie behandelt die Ausstattung, die zum Dach gehört.
Dabei gilt dieselbe Reihenfolge wie auf jeder Baustelle. Zuerst kommt der Schutz, der alle sichert, ohne dass jemand etwas tun muss: ein Geländer, eine Attika, eine Brüstung. Erst wo das nicht geht, sichert man den Einzelnen mit Gurt und Seil an einer Anschlageinrichtung. Und auch dann ist es besser, jemanden so anzuseilen, dass er gar nicht bis zur Kante kommt, als ihn erst im Sturz aufzufangen. Die AUVA empfiehlt deshalb Rückhaltesysteme vor Auffangsystemen.
Wann Sie eine dauerhafte Absturzsicherung brauchen
Sinnvoll ist sie immer dann, wenn das Dach nach dem Bau auch benutzt wird. Typische Fälle:
- Photovoltaik und Wechselrichter am Dach. Sitzt der Wechselrichter oben, muss bei einer Störung jemand hinauf. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich stellt solche Anlagen deshalb mit Klima- und Lüftungsanlagen auf eine Stufe: nicht wartungsfrei.
- Haustechnik auf dem Flachdach. Lüftung, Klimageräte, Lichtkuppeln und Dachabläufe werden regelmäßig kontrolliert.
- Dachrinne und Abläufe. Sie müssen frei bleiben, und wer sie reinigt, steht nah an der Kante, oft gerade bei schlechtem Wetter.
- Kamin, Antenne, Schnee. Auch am Steildach muss immer wieder jemand hinauf, etwa der Rauchfangkehrer oder wer Schnee räumt.
- Flachdach. Auf einem flachen Dach ist man schnell näher an der Kante, als man denkt. Die AUVA rechnet die ganze Dachfläche zum Gefahrenbereich und den Streifen bis 2 m vor der Absturzkante zum besonderen Gefahrenbereich.
Arbeiten dort Arbeitnehmer, etwa von einer Wartungsfirma, gelten für sie die Regeln der Bauarbeiterschutzverordnung: Auf Dächern braucht es ab mehr als 3,00 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung (BauV § 87). Ist sie fest am Dach, muss sie nicht für jeden Handgriff neu aufgebaut werden. Außerdem muss der Bauherr nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz dafür sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt wird, mit Angaben zu Merkmalen wie Zugängen und Anschlagpunkten (BauKG § 8). Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Die Systeme im Überblick
Anschlageinrichtungen regelt die ÖNORM EN 795. Sie teilt sie in Typen ein, für ein Dach sind vor allem diese wichtig:
- Einzelanschlagpunkte (Typ A): fest mit dem Bauwerk verbunden. Sie passen dort, wo nur an einzelnen Stellen gearbeitet wird, etwa an einem Kamin oder einem Dachablauf.
- Seilsysteme (Typ C): ein waagrecht gespanntes Seil mit einem beweglichen Anschlagpunkt, der mitläuft. Gut für lange Wege, etwa entlang der Traufe oder über ein Flachdach.
- Schienensysteme (Typ D): dasselbe Prinzip, nur mit einer festen Schiene als Führung.
- Auflast-Anschlagpunkte (Typ E): Sie halten durch ihr Gewicht und die Reibung auf der Fläche, ohne die Abdichtung zu durchbohren. Die Norm sieht sie für Flächen bis 5 Grad Neigung vor.
- Sicherheitsdachhaken am Steildach: fest mit der Dachkonstruktion verbunden, zum Einhängen von Dachleitern und als Anschlagpunkt. Für sie gilt die EN 517.
- Dauerhafter Seitenschutz und Geländer: der Schutz, der alle sichert. Er ist die Lösung, wenn Menschen ohne Schulung im Anseilschutz aufs Dach gehen.
Typ B der EN 795 sind Anschlagpunkte ohne feste Befestigung am Bauwerk, die vorübergehend angebracht und wieder abgenommen werden. Sie passen eher zur Sicherung für die Bauzeit; die ÖNORM B 3417 lässt in Klasse 1 bei einfacher Montage aber auch zeitweise angebrachte Einzelanschlagpunkte zu. Die Einteilung stammt aus der EN 795 in der Fassung von 2012. Sie gilt für Anschlageinrichtungen mit einem Benutzer; für mehrere Benutzer gleichzeitig gibt es die technische Spezifikation CEN/TS 16415.
Welche Ausstattung ein Dach braucht: die vier Klassen der ÖNORM B 3417
Die ÖNORM B 3417 kennt vier Ausstattungsklassen. Welche ein Dach braucht, hängt davon ab, wer hinaufgeht und wie oft.
- Klasse 1: Es gehen nur Leute hinauf, die im Anseilschutz geschult sind, etwa Dachdecker und Spengler. Vorgesehen sind Einzelanschlagpunkte.
- Klasse 2: Es kommen auch andere Berufe aufs Dach, etwa Lüftungstechniker oder Installateure. Vorgesehen sind Seil- oder Schienensysteme, bei Bedarf mit Einzelanschlagpunkten dazu.
- Klasse 3: Es gehen auch Menschen hinauf, die nicht im Anseilschutz geschult sind, zum Beispiel Eigentümer oder Mieter. Dann braucht es an den Absturzkanten einen Seitenschutz von mindestens 1 m Höhe.
- Klasse 4: Die Fläche ist für alle zugänglich, etwa ein Spielplatz auf einer Tiefgarage. Dann sind Wege und Flächen nach den Bauvorschriften auszuführen.
Belichtungselemente wie Lichtbänder und Lichtkuppeln gehören immer dazu: Schon in Klasse 1 sind sie gegen Durchsturz zu sichern, ab Klasse 2 müssen sie generell durchsturzsicher sein. Das ist eine Orientierung, maßgeblich ist der Normtext.
Was die Planung umfasst
Die Planung macht bei Blechline der Inhaber selbst. Am Ende steht ein Plan, nach dem unser Partnerbetrieb montiert. Dazu gehört:
- Bestandsaufnahme. Dachform, Neigung, Absturzkanten, Aufbauten, Lichtkuppeln, Dachausstieg: Was ist da, wo kommt man hinauf, wo muss man hin?
- Dachaufbau. Blech, Ziegel oder Abdichtung, mit oder ohne Kies, Warmdach oder Kaltdach. Davon hängt ab, wie eine Anschlageinrichtung befestigt wird und wie die Durchdringung dicht bleibt.
- Befestigungsuntergrund. Beton, Stahl oder Holz, und ob er die Kräfte aus einem Sturz aufnimmt. Im Zweifel rät die AUVA, einen Statiker beizuziehen.
- Nutzungsplan. Wer geht hinauf, wie oft, wohin und wofür? Daraus ergibt sich die Ausstattungsklasse nach ÖNORM B 3417.
- Systemwahl und Lage. Geländer, Einzelanschlagpunkte, Seil oder Schiene, und wo sie sitzen. Für Flachdächer empfiehlt die AUVA 2,5 m Abstand zwischen Anschlageinrichtung und Absturzkante, dazu zusätzliche Anschlagpunkte in den Ecken. Der sichere Weg vom Dachausstieg zur ersten Anschlagstelle gehört mit dazu.
- Rettung. Wer im Gurt hängt, muss innerhalb weniger Minuten gerettet werden. Die Planung berücksichtigt, wie das gehen kann; festgelegt wird die Rettung vor Beginn der Arbeiten.
Grundlage sind die ÖNORM B 3417, die EN 795 und die Einbauvorgaben des Herstellers, dessen System eingebaut wird. Montiert wird von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb; Ihr Vertragspartner für Planung und Montage sind wir, Angebot und Rechnung kommen von uns. Die Planung ist inklusive, wenn Sie die dauerhafte Absturzsicherung über uns beauftragen. Zur Montage gehört eine Montagedokumentation mit einem Dachplan, auf dem steht, wo welche Anschlagpunkte sitzen. Die AUVA empfiehlt, diesen Plan gut sichtbar am Dachausstieg anzubringen.
Was wir für die Planung von Ihnen brauchen
Für den Anfang genügt, was Sie zur Hand haben. Pflicht im Formular sind nur Ort, Ihre Nachricht und Ihr Kontakt.
- Fotos vom Dach, von den Rändern und vom Dachausstieg, als Datei
- Pläne, wenn vorhanden: Grundriss, Dachdraufsicht, Schnitt
- Dachform, Dachneigung und ungefähre Gebäudehöhe
- Dachaufbau, soweit bekannt: Deckung oder Abdichtung, Dämmung, Tragwerk aus Beton, Stahl oder Holz
- Was auf dem Dach steht: Photovoltaik, Geräte, Lichtkuppeln, Kamine
- Wer hinaufgeht, wie oft und wofür
- Neubau, Sanierung oder bestehendes Dach
Schicken Sie die Angaben über das Formular auf dieser Seite oder über die Anfrage. Anfragen, die werktags bis 15:00 Uhr eingehen, beantworten wir am selben Tag.
Temporär oder dauerhaft: der Unterschied
Eine Sicherung für die Bauzeit schützt die Leute, die das Dach bauen oder sanieren. Sie wird gebracht, aufgestellt und wieder mitgenommen: einen Seitenschutz am Rand, siehe Dachrandsicherung, oder ein Auffangnetz, siehe Absturzsicherung für die Bauzeit. Auch beides übernehmen wir für Sie, ausgeführt von einem Partnerbetrieb. Die dauerhafte Absturzsicherung bleibt am Dach und schützt alle, die danach hinauf müssen.
Oft gehört beides zum selben Vorhaben. Wird ein Flachdach saniert oder eine Attika neu verblecht, lassen sich Anschlagpunkte oder ein Geländer gleich mit einplanen. Das Material fürs Dach liefern wir selbst, etwa für Flachdach und Abdichtung. Braucht es auf dem Dach einen festen Weg oder ein Podest zu einem Gerät, finden Sie das unter Wartungsbühnen und Stege. Alle Leistungen stehen auf der Seite Leistungen.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen temporärer und dauerhafter Absturzsicherung?
Die temporäre steht nur, solange gebaut oder saniert wird, und kommt danach wieder weg, etwa ein Seitenschutz oder ein Auffangnetz. Die dauerhafte ist fest mit dem Gebäude verbunden und sichert alle, die später hinaufgehen: Anschlagpunkte, Seil- oder Schienensysteme, Geländer. Auch die Sicherung für die Bauzeit können Sie bei uns beauftragen, siehe Absturzsicherung für die Bauzeit.
Brauche ich auf meinem Dach eine dauerhafte Absturzsicherung?
Wenn nach dem Bau regelmäßig jemand hinauf muss, etwa zur Photovoltaik, zur Haustechnik, zur Rinnenreinigung oder der Rauchfangkehrer. Für Arbeitnehmer ist auf Dächern ab mehr als 3,00 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung vorgeschrieben (BauV § 87). Was an Ihrem Gebäude im Einzelnen gilt, hängt von Nutzung und Bauvorhaben ab. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was regelt die ÖNORM B 3417?
Sie heißt „Planung und Ausführung von Sicherheitsausstattungen auf Dächern“ (Ausgabe 2016-06-15). Sie behandelt die ständige Sicherheitsausstattung für spätere Arbeiten am Dach, von der Planung über die Ausführung bis zu Wartung und Prüfung, und kennt vier Ausstattungsklassen, je nachdem, wer aufs Dach geht und wie oft.
Welche Anschlageinrichtungen gibt es nach EN 795?
Die EN 795 in der Fassung von 2012 unterscheidet fünf Typen: A fest verankerte Anschlagpunkte, B vorübergehend angebrachte Anschlagpunkte ohne feste Befestigung am Bauwerk, C Seilsysteme, D Schienensysteme und E Anschlagpunkte, die durch ihr Gewicht halten, für Flächen bis 5 Grad Neigung. Für eine dauerhafte Ausstattung kommen A, C, D und E infrage; Typ B passt eher zur Sicherung für die Bauzeit.
Wer plant und wer montiert die dauerhafte Absturzsicherung?
Die Planung macht bei Blechline der Inhaber selbst: Bestandsaufnahme, Dachaufbau, Nutzung, Ausstattungsklasse, System und Lage. Montiert wird von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb. Ihr Vertragspartner für beides ist Blechline.
Was kostet die Planung?
Die Planung ist inklusive, wenn Sie die dauerhafte Absturzsicherung über uns beauftragen. Was System und Montage kosten, steht in unserem Angebot.
Muss eine dauerhafte Absturzsicherung geprüft werden?
Das gehört dazu. Die ÖNORM B 3417 behandelt auch Wartung und Prüfung, und die AUVA empfiehlt zwei Stufen: Vor jeder Benutzung wird die Anschlageinrichtung auf sichtbare Mängel angesehen, etwa lose Schrauben, Abnutzung oder Rost. Dazu kommt die regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen nach den Vorgaben des Herstellers, schriftlich dokumentiert. Das nächste Prüfdatum soll an der Anschlageinrichtung ablesbar sein.
Kann ich Anschlagpunkte auf einem bestehenden Dach nachrüsten?
Das hängt vom Dach ab. Entscheidend sind der Dachaufbau, ein tragfähiger Untergrund und eine Befestigung, bei der die Dachhaut dicht bleibt. Auf Flächen bis 5 Grad Neigung gibt es auch Anschlagpunkte, die nur durch ihr Gewicht halten. Am einfachsten ist es, die Ausstattung bei einer Sanierung gleich mit einzuplanen.
Reicht eine Attika als Absturzsicherung?
Eine Attika zählt wie Geländer und Brüstung zum Schutz, der alle sichert und Vorrang vor dem Anseilen hat, wenn sie hoch genug ist. Gehen Menschen ohne Schulung im Anseilschutz aufs Dach (Ausstattungsklasse 3), nennt die ÖNORM B 3417 einen Seitenschutz von mindestens 1 m Höhe. Ob Ihre Attika reicht, klärt die Planung. Verblechung dafür finden Sie unter Attika und Mauerabdeckung.
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