Stand: 20.10.2026. Diese Bedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Blechline, einer Marke der MPH-Trading GmbH, Sandgrube 2, 3500 Krems an der Donau (im Folgenden „wir“).
1. Geltungsbereich
Wir liefern ausschließlich nach Österreich und führen Leistungen nur in Österreich aus. Anfragen und Aufträge für andere Länder können wir derzeit nicht annehmen.
Ist die Kundin oder der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig vor diesen Bedingungen. Gegenüber Unternehmern gelten die Punkte 10 und 11 in der dort genannten abweichenden Fassung.
Abweichenden Bedingungen der Kundin oder des Kunden widersprechen wir. Sie werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Anfrage und Angebot
Die Darstellung der Artikel auf dieser Website und die Ergebnisse der Rechner sind kein Angebot. Ihre Anfrage ist für Sie und für uns unverbindlich. Dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, bestätigen wir Ihnen; die Bestätigung ist noch keine Annahme.
Auf Ihre Anfrage erstellen wir ein Angebot. Es nennt Artikel, Maße, Werkstoffe und Stückzahlen, bei Leistungen Art, Umfang, Ort und Ausführungszeitraum, das Entgelt, die Lieferkosten, die Lieferart, den Liefertermin und die Zahlungsbedingungen. Gegenüber Verbrauchern nennt das Angebot Gesamtbeträge einschließlich Umsatzsteuer. Eine Frist, bis zu der wir an das Angebot gebunden sind, nennen wir im Angebot.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot schriftlich annehmen; eine E-Mail genügt. Maßgeblich sind die im Angebot genannten Maße, Werkstoffe und Stückzahlen.
Wir speichern Ihre Anfrage, unser Angebot und Ihre Annahme. Das Angebot erhalten Sie per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Leistungen durch Partnerbetriebe
4.1 Vertragspartner. Absturzsicherung für die Bauzeit, dauerhafte Absturzsicherung, Dachrandsicherung, Hubsteiger und Arbeitsbühnen, Gerüste, Montage und Sonderkonstruktionen sowie Wartungsbühnen und Stege (im Folgenden „Leistungen“) übernehmen wir als Ihr Auftragnehmer. Ihr Vertragspartner für diese Leistungen sind wir, auch wenn ein anderer Betrieb sie ausführt. Art, Umfang, Ort und Ausführungszeitraum der Leistung und das Entgelt stehen im Angebot.
4.2 Ausführung durch Partnerbetriebe. Wir führen die Leistungen nicht mit eigenem Personal aus, sondern beauftragen dafür sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe als Subunternehmer (Partnerbetriebe). Mit der Annahme des Angebots sind Sie damit einverstanden, dass ein Partnerbetrieb die Leistung ausführt. Welcher Betrieb das ist, teilen wir Ihnen vor Beginn der Arbeiten mit.
4.3 Planung der dauerhaften Absturzsicherung. Die Planung einer dauerhaften Absturzsicherung erstellen wir selbst. Die Planung ist inklusive, wenn Sie die dauerhafte Absturzsicherung über uns beauftragen. Ausgeführt wird sie nach dieser Planung vom Partnerbetrieb.
4.4 Besichtigung und Ihre Mitwirkung. Ist für das Angebot eine Besichtigung oder ein Aufmaß nötig, kann sie der Partnerbetrieb vornehmen, der die Leistung später ausführen soll; den Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Sie sorgen dafür, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist, und teilen uns vorher mit, was für die Ausführung wichtig ist, zum Beispiel Leitungen, nicht tragfähige oder nicht durchbruchsichere Flächen oder Einschränkungen bei Zufahrt und Aufstellfläche. Behördliche Bewilligungen, etwa für ein Gerüst auf öffentlichem Grund, beantragen wir nur, wenn das im Angebot steht. Ihre Pflichten als Bauherr, etwa nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz, bleiben unberührt, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Übernahme. Ist eine Leistung fertig, wird sie Ihnen übergeben. Über die Übernahme (Abnahme) wird ein Protokoll erstellt, das Sie und wir oder der Partnerbetrieb für uns unterschreiben. Gerüste, Hubsteiger und Absturzsicherungen für die Bauzeit stehen Ihnen für den im Angebot genannten Zeitraum zur Verfügung und werden danach abgebaut und abgeholt; eine Verlängerung braucht eine neue Vereinbarung.
4.6 Gewährleistung und Haftung. Für die Leistungen stehen wir Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen ein. Für den Partnerbetrieb haften wir wie für eigenes Handeln. Mängel melden Sie bei uns. Im Übrigen gilt Punkt 11.
4.7 Termine. Ausführungstermine hängen auch vom Wetter ab, etwa bei Arbeiten am Dach. Genannte Termine sind Richtwerte, solange wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
5. Entgelt
Das Entgelt für Ware und Leistung steht im Angebot, in Euro. Lieferkosten weisen wir im Angebot gesondert aus. Maßgeblich ist das Entgelt, das im angenommenen Angebot steht.
6. Zahlung
Zahlungsart und Zahlungsziel nennen wir im Angebot. Bei Maßanfertigungen und Sonderanfertigungen können wir Vorauszahlung verlangen; das steht dann im Angebot. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
7. Lieferung, Lieferkosten und Gefahrenübergang
Wir liefern an die im Angebot genannte Adresse in Österreich oder übergeben die Ware zur Abholung in Grafenwörth. Lieferart, Lieferkosten und Termin stehen im Angebot. Einzelheiten stehen unter Lieferung & Abholung.
Langgut liefert eine Spedition bis zur Bordsteinkante beziehungsweise bis zur ersten befahrbaren Stelle. Sorgen Sie für eine erreichbare Zufahrt und für Personal zum Abladen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Genannte Liefertermine sind Richtwerte, solange wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe der Ware an Sie oder an eine von Ihnen benannte Person über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.
8. Transportschäden
Sehen Sie die Verpackung vor der Unterschrift an. Vermerken Sie sichtbare Schäden auf dem Lieferschein des Fahrers. Packen Sie die Ware aus, machen Sie Fotos und melden Sie sich bei uns.
Wir schicken Ersatz oder das beschädigte Einzelteil nach. Sie senden nichts zurück und strecken nichts vor.
Eine unterlassene Meldung schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte als Verbraucher nicht ein. Sie erschwert uns aber die Durchsetzung gegenüber der Spedition.
9. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz
Verbraucher haben unter den Voraussetzungen des FAGG ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Die Belehrung samt Muster-Widerrufsformular und den Ausnahmen für Maßanfertigungen steht unter Rücktrittsrecht für Verbraucher. Verbraucher erhalten sie zusätzlich mit unserem Angebot.
Das Rücktrittsrecht gilt, soweit das Gesetz es vorsieht, auch für Leistungen nach Punkt 4. Sollen wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, brauchen wir dafür Ihren ausdrücklichen Wunsch. Treten Sie danach zurück, zahlen Sie den Teil der Leistung, der bis dahin erbracht wurde.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Das gilt auch für Leistungen, die ein Partnerbetrieb für uns ausführt (Punkt 4).
Blech ist ein Werkstoff mit fertigungsbedingten Toleranzen. Maß-, Dicken- und Farbtoleranzen im Rahmen der jeweils einschlägigen Norm sind kein Mangel. Farbabweichungen zwischen Nachlieferungen aus unterschiedlichen Fertigungschargen sind möglich; beauftragen Sie zusammengehörende Flächen daher in einem Vorgang.
Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die Rügepflicht nach § 377 UGB: Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu prüfen, und Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Unsere technischen Angaben, Mengenrechner und Beratungshinweise ersetzen keine Planung durch eine fachkundige Person und keinen statischen Nachweis. Das gilt nicht für Leistungen, die wir nach Punkt 4 ausdrücklich übernehmen, etwa die Planung einer dauerhaften Absturzsicherung. Maße für Ware sind vor der Beauftragung am Bau zu prüfen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
13. Datenschutz
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
14. Streitbeilegung
Wir sind bereit, an einem Schlichtungsverfahren vor der Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) teilzunehmen.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht den Schutz entzieht, den zwingende Bestimmungen des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Klagen gegen Verbraucher ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat (§ 14 KSchG). Gegenüber Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in 3500 Krems an der Donau vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.