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Dachrandsicherung: Seitenschutz für die Bauzeit

Verzinkter Seitenschutz mit Handlauf, Zwischenholm und Bordbrett an der Traufe eines Blechdachs, dahinter ein Arbeiter mit Helm und Gurt

Eine Dachrandsicherung ist ein Seitenschutz an der Dachkante: ein Geländer mit Brust-, Mittel- und Fußwehr, das für die Bauzeit aufgestellt und danach wieder abgebaut wird. Auf Dächern bis 20 Grad Neigung verlangt die BauV ab mehr als 3,00 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung oder Schutzeinrichtung, am Dachrand meist den Seitenschutz. Sie beauftragen ihn bei Blechline, aufgestellt wird er von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb.

Ausführlich

Worum es geht

Wer am Dachrand arbeitet, beim Eindecken, an der Rinne oder beim Verblechen der Attika, steht genau dort, wo man hinunterfallen kann. Die Dachrandsicherung ist das Geländer, das für diese Zeit an der Kante steht. Viele suchen sie zum Mieten, weil sie nur für eine Baustelle gebraucht wird: Bei uns beauftragen Sie das als Leistung, und ein Partnerbetrieb bringt den Seitenschutz, stellt ihn auf und baut ihn nach der Arbeit wieder ab.

Welche Maße das Geländer haben muss

Für Geländer auf der Baustelle nennt die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) in § 8 klare Maße: Die Brustwehr reicht mindestens 1,00 m über die Standfläche, die Fußwehr mindestens 15 cm, und dazwischen sitzt eine Mittelwehr, sodass der lichte Abstand höchstens 47 cm beträgt. Ketten sind als Wehren nicht zulässig. Für fertige Seitenschutzsysteme gibt es die ÖNORM EN 13374. Sie teilt den Seitenschutz in die Klassen A, B und C ein, je nachdem, welche Belastung er aufnehmen muss; Klasse C ist für steilere Dachflächen gedacht. Welche Klasse Ihr Dach braucht, legt der ausführende Betrieb fest. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Flachdach, Steildach: welches System passt

Am Flachdach und am flach geneigten Dach bis 20 Grad ist der Seitenschutz die naheliegende Lösung: § 87 Abs. 2 verlangt dort ab mehr als 3,00 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung oder Schutzeinrichtung. Am steileren Dach kommt die Dachschutzblende infrage, die § 88 bis 60 Grad Neigung zulässt: mindestens 80 cm hoch, der obere Rand mindestens 60 cm von der Dachfläche, befestigt an tragfähigen Dachteilen wie den Sparren und seitlich mindestens 2,00 m über die Arbeitsstelle hinaus. Die andere Lösung am Steildach ist das Dachfanggerüst, mehr dazu unter Gerüst.

Seitenschutz oder Anseilen? Zuerst kommt der Schutz, der alle sichert. Arbeiten nur mit Gurt und Seil lässt § 87 Abs. 5 lediglich in bestimmten Fällen zu, etwa für geringfügige Reparaturen bis zu einem Tag, und dann darf nach Abs. 8 niemand allein arbeiten. Wer angeseilt arbeitet, braucht geeignete Anschlagpunkte, und es muss vorher klar sein, wie jemand geborgen wird, der im Gurt hängt. Was bei Ihnen günstiger ist, hängt von Dauer und Länge der Arbeit ab; das klären wir mit Ihnen vor dem Angebot.

Wer Ihren Auftrag übernimmt und wer ihn ausführt

Wir übernehmen Ihren Auftrag, ausgeführt wird er von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb. Anfragen, die werktags bis 15:00 Uhr eingehen, beantworten wir am selben Tag. Das Angebot kommt von uns. Nach dem Auftrag wählt der Partnerbetrieb das passende System, stellt es auf, prüft es und baut es wieder ab. Abnahme und Rechnung laufen über uns. Preis und Termin stehen im Angebot, nicht auf dieser Seite.

Die Bleche für den Dachrand liefern wir selbst: Attika und Mauerabdeckung, Traufbleche und andere Kantteile sowie die Dachrinne. Wer beides braucht, fragt Sicherung und Material in einem Zug bei uns an.

Was wir für ein Angebot von Ihnen brauchen

Ungefähre Angaben genügen für den Anfang. Pflicht sind nur Ort, Ihre Nachricht und Ihr Kontakt.

  • Ort oder PLZ der Baustelle
  • Gebäudehöhe, bei einem Steildach die Traufhöhe
  • Dachform und Dachneigung
  • Länge des Dachrands, der gesichert werden soll
  • ob eine Attika da ist, und wenn ja, wie hoch sie ungefähr ist
  • Zeitraum und wie lange gearbeitet wird
  • Zufahrt und Zugang zum Dach
  • Fotos vom Dachrand als Datei, wenn Sie welche haben

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Was ist wirtschaftlicher: Seitenschutz oder Anseilschutz?

Das hängt von Dauer, Länge und Art der Arbeit ab; wir klären es mit Ihnen vor dem Angebot. Rechtlich hat der Seitenschutz Vorrang; nur mit Gurt und Seil zu arbeiten, lässt die BauV lediglich in bestimmten Fällen zu, etwa bei geringfügigen Reparaturen bis zu einem Tag (§ 87 Abs. 5).

Für welche Dachneigungen ist welches System geeignet?

Bis 20 Grad meist Seitenschutz am Rand. Steiler kommen Dachschutzblende (bis 60 Grad, § 88) oder Dachfanggerüst infrage. Für fertige Systeme teilt die ÖNORM EN 13374 in die Klassen A, B und C ein, C ist für steilere Dachflächen gedacht.

Braucht Anseilschutz ein Rettungskonzept?

Es muss vorher geklärt sein, wie jemand geborgen wird, der im Gurt hängt, und nach § 87 Abs. 8 BauV darf bei solchen Arbeiten niemand allein sein. Wie die Rettung organisiert wird, legt der ausführende Betrieb fest.

Ab welcher Höhe braucht ein Dachrand Seitenschutz?

Auf Dächern bis 20 Grad ab mehr als 3,00 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung oder Schutzeinrichtung (BauV § 87 Abs. 2), gemessen lotrecht ab der Traufenkante. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kann man Dachrandsicherung für ein paar Wochen mieten?

Ja, als Leistung für die Dauer Ihrer Arbeit: Sie beauftragen uns, ein Partnerbetrieb bringt den Seitenschutz, stellt ihn auf und baut ihn wieder ab. Wie lange er stehen soll, schreiben Sie in die Anfrage; das steht dann im Angebot.

Wer stellt die Dachrandsicherung auf, und wer ist mein Vertragspartner?

Aufgestellt wird sie von einem sorgfältig ausgewählten Partnerbetrieb. Ihr Vertragspartner ist Blechline: Angebot, Abnahme und Rechnung laufen über uns.

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